BGH-Urteil: Forenbetreiber dürfen Anonymität von Nutzern schützen
Der BGH hat in einem Grundsatzurteil zu Persönlichkeitsrechten im Internet entschieden, dass Forenbetreiber die Anonymität ihrer Nutzer schützen dürfen.
In einem Grundsatzurteil zu Persönlichkeitsrechten im Internet hat der Bundesgerichtshof den Auskunftsanspruch gegen ein Online-Portal aus Hessen zurückgewiesen (Az. VI ZR 345/13). Der VI. Zivilsenat gab heute in Karlsruhe dem Internetportal Recht, das nicht die Daten eines anonymen Nutzers preisgeben wollte.
Der Vorsitzende Richter sagte bei der Verkündung der Entscheidung, die Anonymität der Nutzer dürfe nach der Vorschrift des Telemediengesetzes nur in wenigen Ausnahmen aufgehoben werden, wie z.B. Strafverfolgung, Gefahrenabwehr und die Durchsetzung von Urheberrechten.
Die Entscheidung bedeutet, dass es in Internet-Portalen aller Art weiterhin keine zivilrechtliche Handhabe gibt, um von dem Anbieter Name und Adresse eines anonymen Verfassers zu bekommen.
Das könnten Betroffene etwa fordern, um Schadenersatz bei einer Rufschädigung oder bei Verletzungen des Urheberrechtes zu verlangen.
Sie können jedoch weiterhin eine Strafanzeige bei der Polizei stellen.
Ermittelt dann ein Staatsanwalt und erwirkt eine richterliche Anordnung, müssen Internet-Dienste den Behörden die Daten eines anonymen Nutzers vorlegen.
Auch aus diesem aktuellen Anlass sind auch nochmals alle Nutzer der vm-foren aufgefordert, sich in offenen Themen (die z.B. gegoogelt werden können) mit der Preisgabe des eigenen bzw. fremder Klarnamen äußerst umsichtig zu verhalten.
Nicht umsonst haben alle bei der Registrierung die Möglichkeit, sich unter einem „Usernamen“ anzumelden und somit anonym zu bleiben.
Eine Aufhebung der eigenen Anonymität oder die anderer Nutzer in öffentlich einsehbaren Themen und Beiträgen durch die Anrede mit dem Klarnamen ist dann selbst zu verantworten – was z.B. dem Staatsanwalt die Arbeit bei der Durchsetzung von Urheberrechten „sehr erleichtert“.
Deshalb noch einmal der dringende Aufruf an alle, dies auch zu beachten.
Auch Beiträge mit „urheberrechtlich bedenklichem“ Inhalt oder unsicherer Herkunft in Ton, Bild und Schrift gehören nicht in öffentlich einsehbare Themen und werden in Zukunft kommentarlos durch die verantwortlichen Moderatoren gelöscht.
Für diese Art Beiträge und Themen haben wir den Admiralsclub/Chefmesse/A-Messe eingerichtet.